Entgelte nach § 32 Fahrlehrergesetz, Preisliste PL2027, gültig ab 01.10.2026
| Leistung | Entgelt |
|---|---|
| Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 299,00 € |
| Vorstellung zur vollständigen praktischen Prüfung | 200,00 € |
| Fahrstunde (Übungsfahrt), 45 Minuten | 81,00 € |
Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten der Preisaushang in der Fahrschule und der Ausbildungsvertrag. Nicht enthalten sind die Gebühren des TÜV für die Prüfungen, die Gebühr der Führerscheinstelle für den Antrag, der Sehtest, das biometrische Passfoto und der Erste-Hilfe-Kurs.
Rechenbeispiel für deine Planung
Tipps zum Sparen
Dranbleiben
Wer zügig fertig werden will, bleibt am Ball: Nehmen Sie angebotene Fahrstunden wahr und sagen Sie Termine nur ab, wenn es nicht anders geht. Je weniger Zeit zwischen den Stunden vergeht, desto weniger müssen Sie wiederholen.
Gut vorbereitet in die Prüfung
Gehen Sie erst zur Prüfung, wenn Ihr Fahrlehrer Sie für bereit hält. Jede Wiederholung bedeutet eine weitere Vorstellung und eine neue TÜV-Gebühr.
Tipps zum Ablauf
Antrag beim Straßenverkehrsamt
Stellen Sie den Antrag auf den Führerschein früh, denn die Bearbeitung dauert einige Wochen. Erst danach kann die Prüfung angemeldet werden. Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen.